Übergänge

Uns ist es wichtig, dass wir unsern Schülern einen guten Start ins Schulleben ermöglichen.

Der Schulanfang ist genauso wie der Übergang an die weiterführenden Schulen ein wichtiger Schritt für die Kinder.
Wir haben hier zusammengestellt, wie wir diese beiden Übergänge gestalten und begleiten.

Die Schulanfänger begleiten wir mit zahlreichen Angeboten im letzten Kindergartenjahr, angefangen von gemeinsamen Sportstunden bis hin zum ersten Kennenlernnachmittag mit der neuen Lehrerin in der Schule.

Der Schritt an die weiterführenden Schulen ist für die Viertklässler ein aufregendes Ereignis. Informationsveranstaltungen der einzelnen Schulformen helfen dabei, diesen Übergang positiv zu gestalten, genauso wie die Beratungsgespräche mit der Lehrerin.

Übergang vom Kindergarten zur Grundschule

1. Vorwort

Es ist uns ein großes Anliegen, den Übergang vom Kindergarten zur Schule optimal zu gestalten. Die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen wird dabei als sich immer weiter entwickelnder Prozess, der von gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung gekennzeichnet ist, verstanden.
Da unsere Schule eine Angebotsschule für Schülerinnen und Schüler kath., Bekenntnisses ist, ist unser Einzugsgebiet sehr groß. Daraus ergibt sich eine Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kindertagesstätten.
Zurzeit arbeiten wir mit den Kindertagesstätten St. Barbara, St. Michael, St. Bonifatius, Arche Noah, Rokids, St. Martin und dem Schulkindergarten der Paul-Gerhardt-Schule zusammen.
Eine intensivere Zusammenarbeit besteht mit den Kindertagesstätten der St.Bonifatius-Gemeinde, da auch wir eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde pflegen.

2. Rechtliche Grundlagen

Nach dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des Landes Niedersachsen sowie dem Niedersächsischen Schulgesetz haben Kindergarten und Grundschule die Verantwortung und Verpflichtung, durch ihre Zusammenarbeit die Entwicklungs- und Lernprozesse der Kinder kontinuierlich voranzubringen.

3. Ziele der Zusammenarbeit

  • Die Kinder sollen den Übergang vom Kindergarten in die Schule positiv und als eine Weiterentwicklung der begonnenen Lernprozesse erfahren.
  • Durch eine enge Zusammenarbeit soll die individuelle Lernentwicklung jedes Kindes unterstützt werden.
  • Über die grundlegenden Kompetenzen, über die ein Kind bei Schuleintritt verfügen sollte, soll ein fachlicher Austausch und weitestgehend Einigkeit erzielt werden.
  • Die Eltern sollen aktiv in den Entwicklungs- und Bildungsprozess ihrer Kinder einbezogen werden.

4. Formen unserer Zusammenarbeit

  • Regelmäßige Dienstbesprechungen zwischen den Kindergartenleitungen und der Schulleitung
  • Gegenseitige Hospitationen und Besuche
  • Gegenseitige Einladungen zu Veranstaltungen, Festen und Feiern
  • Gemeinsamer Informationselternabend zum Thema Schulanfang
  • Besuch der Schulanfänger zu einer Sportstunde
  • Besuch der Schulanfänger zu einer Schulstunde
  • „Zauberwald“ vor der Einschulung
  • Kennlernnachmittag im Klassenverband

5. Jahresplanung

24.01.2011  

20.00 Uhr

Elternabend für die Schulanfänger 2011/2012
Thema:
  • Gestaltung des Übergangs
  • Bogen zur Lernausgangslage
  • Zauberwald
  • Zusammenhang Spiel- und Schulfähigkeit

08.02.2011

09.00 Uhr
10.00 Uhr

Besuch der Schulanfänger unserer Schule zu einer Sportstunde

05.,06., und 7.04.2011

14.00 Uhr
+
16.00 Uhr

Zauberwald
Erzieherinnen aus den Kitas nehmen daran teil.

12.05.2011

 

Schulkinder aus St.Barbara besuchen die Castellschule für eine Schulstunde

31.05.2011

09.00 Uhr
10.00 Uhr

Besuch der Schulanfänger unserer Schule zu einer Sportstunde

09.06.2011

 

Schulkinder aus St. Michael besuchen die Castellschule für eine Schulstunde

16.06.2011

 

Schulkinder aus St. Bonifatius besuchen die Castellschule für eine Schulstunde

21.06.2011

15.00 Uhr

Info Nachmittag für Eltern
Kennlernnachmittag für die Schulanfänger mit der Klassenlehrerin

Bilder aus der Sportstunde

Schulanfänger Schulanfänger
Schulanfänger Schulanfänger
Schulanfänger Schulanfänger
Schulanfänger  
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Weiterführende Schulen

1. Vorwort

Ziel des Verfahrens zur Schullaufbahnempfehlung ist es, die Erziehungsberechtigten durch umfassende Informationen geeigneten weiterführenden Schulform für ihr Kind zu unterstützen. Die Wahl zwischen den weiterführenden Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule ist eine wichtige Entscheidung. Die Durchlässigkeit des Schulwesens in Niedersachsen garantiert aber, dass auch in späteren Schuljahrgängen ein Schulformwechsel möglich ist.

2. Weiterführende Schulen

Die zuständigen Schulen für Kinder, die die Castellschule verlassen, sind die HRS Friedensschule und die HRS Gebrüder-Grimm-Schule, je nach Wohnort des Kindes. Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit für ihre Kinder folgende weiterführende Schulen zu wählen:
 - HRS Marienschule (kath. Angebotsschule)
 - Gymnasium Georgianun
 - Franziskusgymnasium (kath. Angebotsschule)
 - Gymnasium Leoninum Handrup (kath. Angebotsschule)
 - Gesamtschule Emsland

3. Rechtliche Vorgaben

Niedersächsisches Schulgesetz
NSchG in der Fassung vom 03.03.1998 zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 29.04.04, I.Teil § 6 Abs. 5 „Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu führt die Schule im 4. Schuljahrgang einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten, damit diese eine am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung treffen können. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder.“

Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung
vom 19.06.1995 (Nds. GVBl. S. 184), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.11.2003 (Nds. GVBl. S. 404)
§ 12 Wechsel der Schulform am Ende des 4. Schuljahrgangs „Am Ende des 4. Schuljahrgangs beschließt die Klassenkonferenz für jede Schülerin und jeden Schüler eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schulform. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform, in die ihr Kind wechseln soll. Die Schule bietet ihnen eine Beratung  n.“

Ergänzende Bestimmung zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung
Erl. d. MK vom 19.06.1995, zuletzt geändert durch RdErl. v. 19.11.2003 – 303 – 83211
Grundlage für die Empfehlung sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten sowie Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten. Das Kind wird in der von den Erziehungsberechtigten gewählten Schulform aufgenommen.
Verfahren:
Die Leiterin oder der Leiter der Grundschule teilt spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Sommerferien den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs die Empfehlung schriftlich mit.

4. Zeitplan

Wann?

Was?

Ergänzung

4. Schuljahr
 (September/Oktober)

Informationsveranstaltungen für die Eltern
zu den Themenbereichen:

  • Bildungsauftrag, Leistungsanforderungen, Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen
  • Kriterien der Schullaufbahnempfehlung, ihre Gewichtung und Berücksichtigung
  • Verfahren zur Erstellung der Schullauf-bahnempfehlung
  • Möglichkeiten eines späteren Schulform-wechsels

 

  • Grundschulen (Schulleitungen) führen die Veranstaltungen durch
  • Vertreter der weiter-führenden Schulen stellen die verschiedenen Schul-formen vor

 

4. Schuljahr, Zeugniskonferenz
zum Ende des 1. Halbjahres (Januar)

Ende Januar / Anfang Februar

  • Für jede Schülerin und jeden Schüler Beratung und Entscheidung über die voraussichtlich geeignete Schulform (vorläufige Schullaufbahnempfehlung)
  • Mitteilung des Ergebnisses auf einem Formblatt an die Erziehungsberechtigten
  • Beratungsgespräch mit den Erziehungs-berechtigten und der Schülerin oder dem Schüler
  • Schriftliche Abfrage der von den Erziehungsberechtigten zu diesem Zeitpunkt gewünschten Schule

 

 

Zeugniskonferenz ca. 3 bis 5 Wochen vor Schul-jahresende

  • Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine Schullaufbahnempfehlung beschlossen

 

Zusammen mit dem Zeugnis wird den Erziehungsberechtigten die Empfehlung mit einem Anschreiben gegen Empfangs-bestätigung bekannt gegeben, gleichzeitig wird ein weiteres Beratungsgespräch schriftlich an-geboten

Termine werden vom Schulträger oder den weiterführenden Schulen bekannt gegeben

Erziehungsberechtigte melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an

 

5. Kriterien

Die folgenden vier Kriterien sind für die Schullaufbahnempfehlung gleichermaßen bedeutsam.

  • Leistungsstand:

Die in der folgenden Tabelle beschriebenen Notenprofile sollen der Orientierung dienen. Nicht immer wird ein dieser Tabelle entsprechendes eindeutiges Notenbild vorliegen. Auch wenn das der Fall ist, gilt es, die Aussagen zu den verschiedenen Kriterien gegeneinander abzuwägen.

 

Deutsch
Mathematik
Sachunterricht

Übrige Fächer im Durchschnitt

Hauptschule

„befriedigend“ und schwächer

„befriedigend“ und schwächer

Realschule

„gut“ und „befriedigend“

„gut“ und „befriedigend“

Gymnasium

„sehr gut“ und „gut“

vorwiegend gut

 

  • Lernentwicklung während der Grundschulzeit
  • Arbeits- und Sozialverhalten
  • Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten

Bei der Empfehlung ist immer die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu berücksichtigen!Es darf also nicht allein ein Kriterium ausschlaggebend sein.
 

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  Termine  
  Unbenanntes Dokument

15.05.2012 20 Uhr
Vorstandssitzung Förderverein

17.+ 18.05. 2012
Christi Himmelfahrt, unterrichtsfrei

25.05.2012
Dekotag: Sommer
8-12 Uhr
Verkehrsübungsplatz Klassen 3a und 3b

27.+ 28.05. 2012
Pfingsten, unterrichtsfrei

weitere Termine  ]
 
  Aktivitäten  
  Unbenanntes Dokument

Fußballturniere der Jungen und Mädchen
Unsere Fußball-AGs nahmen an denVergbleichsturnieren teil.

Stadtturnfest 2012
Unsere Schule nahm in diesem Jahr erstmalig am Stadtturnfest teil.

2. Lingener Tischtennis-Rundlauf-Team-Cup
Die Castellschule nahm zum zweiten Mal teil.

3. Rope-Skipping Stadtmeisterschaft
Die Castellschule trat auch hier an.

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