|
Uns ist es wichtig,
dass wir unsern Schülern einen guten
Start ins Schulleben ermöglichen.
Der Schulanfang ist
genauso wie der Übergang an die weiterführenden
Schulen ein wichtiger Schritt für die
Kinder.
Wir haben hier zusammengestellt, wie wir
diese beiden Übergänge gestalten
und begleiten.
Die Schulanfänger begleiten
wir mit zahlreichen Angeboten im letzten
Kindergartenjahr, angefangen von gemeinsamen
Sportstunden bis hin zum ersten Kennenlernnachmittag
mit der neuen Lehrerin in der Schule.
Der Schritt an die weiterführenden
Schulen ist für die Viertklässler
ein aufregendes Ereignis. Informationsveranstaltungen
der einzelnen Schulformen helfen dabei,
diesen Übergang positiv zu gestalten,
genauso wie die Beratungsgespräche
mit der Lehrerin.
| Übergang
vom Kindergarten zur Grundschule |
1.
Vorwort
Es ist uns ein großes
Anliegen, den Übergang vom Kindergarten
zur Schule optimal zu gestalten. Die Zusammenarbeit
zwischen den Institutionen wird dabei als
sich immer weiter entwickelnder Prozess,
der von gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung
gekennzeichnet ist, verstanden.
Da unsere Schule eine Angebotsschule für
Schülerinnen und Schüler kath.,
Bekenntnisses ist, ist unser Einzugsgebiet
sehr groß. Daraus ergibt sich eine
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kindertagesstätten.
Zurzeit arbeiten wir mit den Kindertagesstätten
St. Barbara, St. Michael, St. Bonifatius,
Arche Noah, Rokids, St. Martin und dem
Schulkindergarten der Paul-Gerhardt-Schule
zusammen.
Eine intensivere Zusammenarbeit besteht
mit den Kindertagesstätten der St.Bonifatius-Gemeinde,
da auch wir eine gute Zusammenarbeit mit
der Gemeinde pflegen.
2. Rechtliche
Grundlagen
Nach dem Orientierungsplan
für Bildung und Erziehung des Landes
Niedersachsen sowie dem Niedersächsischen
Schulgesetz haben Kindergarten und Grundschule
die Verantwortung und Verpflichtung, durch
ihre Zusammenarbeit die Entwicklungs- und
Lernprozesse der Kinder kontinuierlich voranzubringen.
3. Ziele
der Zusammenarbeit
- Die Kinder sollen
den Übergang vom Kindergarten in
die Schule positiv und als eine Weiterentwicklung
der begonnenen Lernprozesse erfahren.
- Durch eine enge
Zusammenarbeit soll die individuelle Lernentwicklung
jedes Kindes unterstützt werden.
- Über die grundlegenden
Kompetenzen, über die ein Kind bei
Schuleintritt verfügen sollte, soll
ein fachlicher Austausch und weitestgehend
Einigkeit erzielt werden.
- Die Eltern sollen
aktiv in den Entwicklungs- und Bildungsprozess
ihrer Kinder einbezogen werden.
4. Formen
unserer Zusammenarbeit
- Regelmäßige
Dienstbesprechungen zwischen den Kindergartenleitungen
und der Schulleitung
- Gegenseitige Hospitationen
und Besuche
- Gegenseitige Einladungen
zu Veranstaltungen, Festen und Feiern
- Gemeinsamer Informationselternabend
zum Thema Schulanfang
- Besuch der Schulanfänger
zu einer Sportstunde
- Besuch der Schulanfänger
zu einer Schulstunde
- „Zauberwald“ vor
der Einschulung
- Kennlernnachmittag
im Klassenverband
5. Jahresplanung
24.01.2011 |
20.00 Uhr |
Elternabend für die Schulanfänger 2011/2012
| Thema: |
- Gestaltung des Übergangs
- Bogen zur Lernausgangslage
- Zauberwald
- Zusammenhang Spiel- und Schulfähigkeit
|
|
08.02.2011 |
09.00 Uhr
10.00 Uhr |
Besuch der Schulanfänger unserer Schule zu einer Sportstunde |
05.,06., und 7.04.2011 |
14.00 Uhr
+
16.00 Uhr |
Zauberwald
Erzieherinnen aus den Kitas nehmen daran teil. |
12.05.2011 |
|
Schulkinder aus St.Barbara besuchen die Castellschule für eine Schulstunde |
31.05.2011 |
09.00 Uhr
10.00 Uhr |
Besuch der Schulanfänger unserer Schule zu einer Sportstunde |
09.06.2011 |
|
Schulkinder aus St. Michael besuchen die Castellschule für eine Schulstunde |
16.06.2011 |
|
Schulkinder aus St. Bonifatius besuchen die Castellschule für eine Schulstunde |
21.06.2011 |
15.00 Uhr |
Info Nachmittag für Eltern
Kennlernnachmittag für die Schulanfänger mit der Klassenlehrerin |
Bilder aus der Sportstunde
1.
Vorwort
Ziel des Verfahrens
zur Schullaufbahnempfehlung ist es, die
Erziehungsberechtigten durch umfassende
Informationen geeigneten weiterführenden
Schulform für ihr Kind zu unterstützen.
Die Wahl zwischen den weiterführenden
Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium
und Gesamtschule ist eine wichtige Entscheidung.
Die Durchlässigkeit des Schulwesens
in Niedersachsen garantiert aber, dass
auch in späteren Schuljahrgängen
ein Schulformwechsel möglich ist.
2. Weiterführende
Schulen
Die zuständigen
Schulen für Kinder, die die Castellschule
verlassen, sind die HRS Friedensschule und
die HRS Gebrüder-Grimm-Schule, je nach
Wohnort des Kindes. Darüber hinaus haben
die Eltern die Möglichkeit für
ihre Kinder folgende weiterführende
Schulen zu wählen:
- HRS Marienschule (kath. Angebotsschule)
- Gymnasium Georgianun
- Franziskusgymnasium (kath. Angebotsschule)
- Gymnasium Leoninum Handrup (kath.
Angebotsschule)
- Gesamtschule Emsland
3. Rechtliche
Vorgaben
Niedersächsisches
Schulgesetz
NSchG in der Fassung vom 03.03.1998 zuletzt
geändert durch Art. I des Gesetzes vom
29.04.04, I.Teil § 6 Abs. 5 „Am
Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule
eine Empfehlung über die geeignete weiterführende
Schulform ab. Hierzu führt die Schule
im 4. Schuljahrgang einen Dialog mit den
Erziehungsberechtigten, damit diese eine
am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung
treffen können. Die Erziehungsberechtigten
entscheiden in eigener Verantwortung über
die Schulform ihrer Kinder.“
Durchlässigkeits-
und Versetzungsverordnung
vom 19.06.1995 (Nds. GVBl. S. 184), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 19.11.2003
(Nds. GVBl. S. 404)
§ 12 Wechsel der Schulform am Ende des
4. Schuljahrgangs „Am Ende des 4. Schuljahrgangs
beschließt die Klassenkonferenz für
jede Schülerin und jeden Schüler
eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden
Schulform. Die Erziehungsberechtigten entscheiden
in eigener Verantwortung über die Schulform,
in die ihr Kind wechseln soll. Die Schule
bietet ihnen eine Beratung n.“
Ergänzende
Bestimmung zur Durchlässigkeits- und
Versetzungsverordnung
Erl. d. MK vom 19.06.1995, zuletzt geändert
durch RdErl. v. 19.11.2003 – 303 – 83211
Grundlage für die Empfehlung sind der
Leistungsstand, die Lernentwicklung während
der Grundschulzeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten
sowie Erkenntnisse aus den Gesprächen
mit den Erziehungsberechtigten. Das Kind
wird in der von den Erziehungsberechtigten
gewählten Schulform aufgenommen.
Verfahren:
Die Leiterin oder der Leiter der Grundschule
teilt spätestens zwei Wochen vor dem
Beginn der Sommerferien den Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler des
4. Schuljahrgangs die Empfehlung schriftlich
mit.
4. Zeitplan
Wann? |
Was? |
Ergänzung |
4.
Schuljahr
(September/Oktober) |
Informationsveranstaltungen
für die Eltern
zu den Themenbereichen:
- Bildungsauftrag, Leistungsanforderungen,
Arbeitsweisen der weiterführenden
Schulen
- Kriterien der Schullaufbahnempfehlung,
ihre Gewichtung und Berücksichtigung
- Verfahren zur Erstellung der
Schullauf-bahnempfehlung
- Möglichkeiten eines späteren
Schulform-wechsels
|
- Grundschulen (Schulleitungen)
führen die Veranstaltungen
durch
- Vertreter der weiter-führenden
Schulen stellen die verschiedenen
Schul-formen vor
|
4.
Schuljahr, Zeugniskonferenz
zum Ende des 1. Halbjahres (Januar)
Ende Januar / Anfang Februar |
- Für jede Schülerin
und jeden Schüler Beratung
und Entscheidung über die
voraussichtlich geeignete Schulform
(vorläufige Schullaufbahnempfehlung)
- Mitteilung des Ergebnisses auf
einem Formblatt an die Erziehungsberechtigten
- Beratungsgespräch mit den
Erziehungs-berechtigten und der Schülerin
oder dem Schüler
- Schriftliche Abfrage der von den
Erziehungsberechtigten zu diesem
Zeitpunkt gewünschten Schule
|
|
Zeugniskonferenz
ca. 3 bis 5 Wochen vor Schul-jahresende |
- Für jede Schülerin
und jeden Schüler wird eine
Schullaufbahnempfehlung beschlossen
|
Zusammen
mit dem Zeugnis wird den Erziehungsberechtigten
die Empfehlung mit einem Anschreiben
gegen Empfangs-bestätigung bekannt
gegeben, gleichzeitig wird ein weiteres
Beratungsgespräch schriftlich
an-geboten |
Termine
werden vom Schulträger oder
den weiterführenden Schulen
bekannt gegeben |
Erziehungsberechtigte
melden ihr Kind an einer weiterführenden
Schule an |
|
5. Kriterien
Die folgenden vier
Kriterien sind für die Schullaufbahnempfehlung
gleichermaßen bedeutsam.
Die in der folgenden
Tabelle beschriebenen Notenprofile sollen
der Orientierung dienen. Nicht immer wird
ein dieser Tabelle entsprechendes eindeutiges
Notenbild vorliegen. Auch wenn das der Fall
ist, gilt es, die Aussagen zu den verschiedenen
Kriterien gegeneinander abzuwägen.
|
Deutsch
Mathematik
Sachunterricht |
Übrige
Fächer im Durchschnitt |
Hauptschule |
„befriedigend“ und
schwächer |
„befriedigend“ und
schwächer |
Realschule |
„gut“ und „befriedigend“ |
„gut“ und „befriedigend“ |
Gymnasium |
„sehr
gut“ und „gut“ |
vorwiegend
gut |
- Lernentwicklung
während der Grundschulzeit
- Arbeits-
und Sozialverhalten
- Erkenntnisse
aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten
Bei der Empfehlung
ist immer die Gesamtpersönlichkeit
des Kindes zu berücksichtigen!Es
darf also nicht allein ein Kriterium ausschlaggebend
sein.
|